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Entgelt, festes und variables Gehalt

Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert Arbeitsentgelt im Sinn des Arbeitsrechts als "Inbegriff aller aus nichtselbstständiger Arbeit erzielten Einkünfte, d.h. aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis. [...] Die Höhe des Arbeitsentgelts sollte grundsätzlich dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechen".

Entgelt, festes und variables Gehalt, ist ein vertraglich geregeltes Verhältnis bezüglich Leistung: Der Arbeitnehmer erbringt eine Arbeitsleistung und erhält eine Gegenleistung in Form von Entgelt. Die Entgeltregelung erfolgt zumeist im Arbeitsvertrag. Ein Entgeltsystem, sofern das Entgelt nicht üblicherweise in Tarifverträgen geregelt ist, kann durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Von zunehmender Bedeutung sind variable Gehaltskomponenten. Diese können sich an der erbrachten Leistung oder am erzielten Erfolg orientieren. Basis für die Bemessung des variablen Entgelts waren früher vor allem rückwärtsgerichtete Leistungsbeurteilungen. Heute werden zunehmend zukunftsorientierte Zielvereinbarungen getroffen und nach Abschluss einer festgelegten Periode mit den erbrachten Leistungen bzw. erreichten Ergebnissen verglichen.

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Seite 1: brainguide.de - Experte für variable Entgeltsysteme: Gunther Wolf
Adresse http://www.brainguide.de/gunther-wolf

Die wichtigsten Links zum Thema "Entgelt, festes und variables Gehalt, ist vertraglich geregelte Leistung, Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt"

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